Renten beantragen

Beantragen von Renten bei einem Todesfall

Was gilt es zu beachten?

Zuerst wird (innerhalb von 20 Tagen) durch den Bestatter der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Anhaltspunkte geben, welche Unterlagen und Angaben Sie bei der Stellung eines Rentenantrages benötigen. Wir können Ihnen dabei keine abschließenden Angaben machen, da nur im Einzelgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung die Versicherungsunterlagen genau geprüft werden können. Bei einem solchen Gespräch können auch Lebensdaten wie Heiratsdatum und eventuelle frühere Namen erfragt werden.

Wenn Sie bei diesem Gespräch keine Originalunterlagen abgeben möchten, dann legen Sie bitte zusätzlich Fotokopien der Originale vor. Vom Sozialversicherungsausweis müssen grundsätzlich sämtliche Seiten einschließlich Deckblatt und Krankheitszeiten kopiert werden.

Des Weiteren wird ein eigenes Einkommen des überlebenden Ehegatten auf die Rente angerechnet. Es kann also geschehen, dass die Rente nur gekürzt oder überhaupt nicht gezahlt wird. Alle Einkünfte aus Renten und Beamtenversorgungen werden auf die Witwenrente angerechnet.

Schließlich müssen sämtliche Unterlagen vorgelegt werden. Dies gilt allerdings nicht für die ersten drei Monate nach Eintritt des Sterbefalls. Deshalb ist es wichtig auch bei hohen Eigeneinkünften für diesen Zeitraum einen Antrag auf dreimonatige Überbrückung bei der Rentenantragstelle der zuständigen Stadtverwaltung zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eigene Unterlagen:

  • Sozialversicherungsnummer der / des Verstorbenen
  • Steueridentifikationsnummer
  • Vollmacht, wenn der Antrag für eine andere Person erfolgt
  • gültiger Personalausweis / Reisepass
  • eigene Sozialversicherungsnummer, wenn vorhanden
  • Bankverbindung IBAN und BIC
  • Name und Anschrift der aktuellen Krankenkasse sowie die Versicherungskarte (Chipkarte)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse seit 1.1.1982 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Nachweise und Bescheide über den Bezug von eigenen Renten, z.B. Altersrente, Unfallrente usw. Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse
  • Geburtsurkunden eigener Kinder (gilt für weibliche und männliche Antragsteller)
  • bei einer Ehescheidung nach dem 30.6.1977 Unterlagen zum Versorgungsausgleich, bei Ehescheidungen vor dem 1.7.1977 Scheidungs- und / oder Unterhaltsurteil

 Unterlagen des Verstorbenen:

  • Angaben zum Rentenbezug des Verstorbenen und des Antragstellers (Rentenbeginn und Name des Rentenversicherungsträgers)
  • Letzte Anpassungsmitteilung der Rente der / des Verstorbenen
  • Angaben zum Krankenversicherungsverhältnis der / des Verstorbenen ab dem 1.1.1983, wenn dieser kein Rentenbezieher war
  • Unterlagen über den Zeitraum einer Lehre oder eines Praktikums (z.B. Lehrvertrag oder Gesellenbrief) sowie die entsprechende Höhe des Entgeltes

Was wird für die Waisenrente benötigt?

Waisen bis zum 18. Lebensjahr:

  • Geburtsurkunde

Waisen über das 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr:

  • Geburtsurkunde
  • Schul-, Studium- oder Berufsausbildungsbescheinigung (Lehrvertrag)

Beamten-Beihilfen

Stand der Verstorbene in einem Beamtenverhältnis, besteht meist ebenfalls ein Anspruch auf Beihilfen. Die Richtlinien wurden bundeseinheitlich schon stark angeglichen. Schlißelich sind hierzu die Personalberatungsstellen bzw. die Besoldungsämter die richtigen Ansprechpartner.

Was wird für die Betriebsrente benötigt?

Viele Unternehmen zahlen eine Betriebsrente. Zur Geltendmachung werden benötigt:

  • Lohnsteuerkarte
  • Heiratsurkunde (Kopie)
  • Sterbeurkunde

Auch hier hilft Ihnen der Bestatter bei der Erledigung der notwendigen Dinge.