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Was ist zu tun?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Sofort danach sollten Sie mit einem Bestattungsunternehmen telefonisch oder persönlich Verbindung aufnehmen.

Facherfahrene Unternehmen beraten Sie in einem streng vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und zuverlässig alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Übrigens: Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, ganz gleich unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.

Sie brauchen diese Dokumente:

Eigene Leistungen des Bestattungsunternehmens:

  • Familienstammbuch
    Der Gesetzgeber verlangt den Nachweis des Personenstandes, deshalb sollte das Familienstammbuch vollständig geführt sein. Ist das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig, sind Einzeldokumente notwendig.
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde / Familienstammbuch
    bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
  • Versichertenkarte der Kasse (Chip-Karte)
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • Pensionsbescheid
  • Betriebsrentenbescheid
  • Versicherungspolicen
    Lebens- bzw. Sterbeversicherungen, Unfall- und Sachversicherungen
  • Gewerkschaften, Vereine etc.
  • Grabdokumente
    Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte

Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so kann das Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung helfen. Dieses erledigt üblicherweise für Sie alle notwendigen Behördengänge.